Ein Update von forvis mazars: Die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, kurz als „Lieferkettenrichtlinie“, „CSDDD“ oder „CS3D“ bekannt, wurde Anfang Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht – die Mitgliedstaaten haben nun bis 26. Juni 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.