Von Maximilian Kröpfl, E+H Rechtsanwälte: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht nun seit genau vier Jahren in Geltung. Ein völlig klares Bild davon, welche Rechte betroffenen Personen zustehen und wozu Unternehmen umgekehrt verpflichtet sind, fehlt jedoch nach wie vor.